Passend zur Urlaubszeit, möchten wir Ihnen heute wieder ein brandheißes Thema aus dem Bereich „Urlaubsrecht“ präsentieren:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bittet den EuGH um Klärung in zwei Verfahren, die sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmer (m/w/d), ungeachtet seiner vorhandenen Langzeiterkrankung, während des ganzen Kalenderjahres jedes Urlaubsjahr wieder auf den Verfall seines nicht genommenen Urlaubs ausdrücklich hinzuweisen; die gleiche Frage stellt sich auch bei Eintritt einer vollen Erwerbsminderung. Das BAG hat diese zwei Fragen nunmehr dem EuGH - jeweils im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens - vorgelegt.