Leasingrecht

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir unter anderem eines der führenden Leasing- und Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und beraten insbesondere bei der Gestaltung von Leasing- und Factoringverträgen aller Art, auch grenzüberschreitend. Dabei verfügt unser Team über jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung und Gestaltung von projektbezogenen Finanzierungsinstrumenten.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Leasingrecht

  • Gestaltung von Leasing- und Mietkaufverträgen einschließlich Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung und Begleitung von Factoring und sonstigen Refinanzierungsprojekten
  • Vertragsmanagement und Beratung in Cross-Border-Leasing
  • Rechtliche Gestaltung von Absatzleasingmodellen
  • Spezialleasing (Photovoltaik, IT-Leasing, Flugzeuge, Industrieanlagen u.v.m.)
  • Eigentumssicherung einschließlich strafrechtlicher Prüfung
  • Gerichtliche Geltendmachung von Zahlungs- und Herausgabeansprüchen, auch gegenüber ausländischen Parteien
  • Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation
  • Forderungsbeitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • Mitarbeiterschulungen