Handels- und Allgemeines Zivilrecht

Der Austausch von Leistungen jeder Art zwischen Unternehmen bestimmt deren wirtschaftlichen Erfolg. Die Basis des Leistungsaustauschs sollte durch einen den Bedürfnissen entsprechenden Vertrag abgesichert werden.

Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht im Handelsrecht von klassischen Themen, wie der Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Einkaufs- und Lieferbedingungen und der umfassenden Beratung und Vertretung in allen Fragen der (Individual-) Vertragsgestaltung, bis zur Begleitung bei der Umsetzung moderner Handelsformen wie insbesondere dem E-Commerce.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Vertragsverhandlungen als kompetenter Partner mit Sinn für die wirtschaftlichen Zusammenhänge zur Verfügung.

Vorgerichtlich und gerichtlich setzen wir vertragliche und außervertragliche Ansprüche mit Nachdruck und kämpferischem Ehrgeiz durch.

Unsere Beratungs- und Beratungsleistung im Handels- und Allgemeinen Zivilrecht

  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Individuelle Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen
  • Erstellung von Musterverträgen u.a. für Kauf-, Dienst- und Werkverträge
  • Gestaltung komplexer vertraglicher Absprachen unter Einbeziehung zahlreicher Vertragspartner aus unterschiedlichen Rechtsordnungen (Internationales Handelsrecht)
  • Vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen
  • E-Commerce