Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie von der Gründung eines Unternehmens über die Fortentwicklung Ihrer Geschäftstätigkeit, z.B. durch Unterstützung beim Aufbau von Vertriebsstrukturen, bis hin zur Erweiterung Ihres Geschäfts durch Zukäufe oder den abschließenden Verkauf bzw. die Nachfolgeregelung. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, erstellen die erforderlichen Dokumente (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Handelsregisteranmeldungen) für die von Ihnen gewählte Gesellschaftsform (z.B. bei Kapitalgesellschaften wie der Unternehmergesellschaft, der GmbH oder der AG oder bei Personengesellschaften wie der GbR oder der GmbH & Co. KG) und stehen Ihnen bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Dies beinhaltet insbesondere auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen oder die umfassende Beratung bei der Liquidation einer Gesellschaft.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaften. Dabei reicht das Spektrum von Einzelpersonen über kleine und mittlere Familienunternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften und internationalen Konzernen.

Durch unsere Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir Gesellschaften aus einer Hand nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus steuerlicher Sicht vollumfassend beraten.

Schließlich gewährleisten wir über unsere aktive Mitgliedschaft in mehreren internationalen Anwalts-Netzwerken eine gesellschaftsrechtliche Beratung weltweit. Entsprechendes gilt für die mit uns verbundenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Gesellschaftsrecht

  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Gründung von Gesellschaften und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen einschließlich Stiftungsrecht sowie dazugehöriges Steuerrecht
  • Umstrukturierungen, Umwandlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Börsengängen
  • Nachfolgeplanung und -gestaltung
  • Gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen