Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die neuen Regeln zur Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen informieren, die seit dem 27. September 2026 anzuwenden sind. Sie betreffen nahezu jedes Unternehmen, insbesondere wenn gegenüber Verbrauchern mit ökologischen Vorzügen der Produkte geworben wird. In den kommenden Monaten dürfte es auf dieser Grundlage zu zahlreichen Abmahnungen kommen.
29. September 2026
Umweltwerbung seit 27.09.2026: Was ist noch erlaubt?
Neues UWG: Verschärfte Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen seit dem 27.09.2026 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825)