Untersuchungsausschussrecht

In allen Fragen des Untersuchungsausschussrechts beraten wir Landesregierungen, Behörden, Unternehmen und parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Regelmäßig setzen der Bundestag und die sechzehn deutschen Landtage parlamentarische Untersuchungsausschüsse ein, um komplexe Sachverhalte mit den Zwangsmitteln des Strafverfahrens aufzuklären. Seit Jahren haben diese Ausschüsse Konjunktur – Amri, NSU, NSA, Cum/Ex, Abgas.

Das Untersuchungsausschussrecht ist ein komplexes Konglomerat aus Verfassungs-, Strafprozess- und Verwaltungsrecht. Grundlage unserer Arbeit ist ein Archiv mit allen Gerichtsentscheidungen, die zum Untersuchungsausschussrecht in der Bundesrepublik ergingen.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Untersuchungsausschussrecht

  • Erstellung von Gutachten
  • Beratung von Landesregierungen, Behörden, Unternehmen, Ausschüssen, Parlaments- und Ausschussfraktionen
  • Begleiten von Zeugen als Rechtsbeistand bei ihrer Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss