Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Behörden und Behördenmitarbeiter sowie sonstige natürliche Personen in allen Belangen des Straf- und Bußgeldverfahrens. 

Unsere Tätigkeit beginnt mit der Beratung, um frühzeitig strafrechtlich relevante Risiken erkennen und ausschließen zu können. Wir informieren und schulen unsere Mandanten über den Umgang mit Ermittlungsbehörden sowie das Verhalten bei Durchsuchungs- und anderen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen begleiten wir unsere Mandanten von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens mit einer fachspezifischen Beratung sowie Vertretung. Dabei profitieren unsere Mandanten von dem Wissen der Fachanwälte anderer Rechtsgebiete unserer Kanzlei, wodurch wir auch eine effektive Beratung und Verteidigung im Insolvenz-, Umwelt-, Arbeits- und Steuerstrafrecht sowie weiteren Nebenstrafrechtsgebieten und Ordnungswidrigkeitenrecht gewährleisten können. Eine zügige und geräuschlose Beendigung des Verfahrens steht bei uns ebenso im Vordergrund wie eine fundierte Strafverteidigung.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistung im Wirtschaftsstrafrecht:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen
  • Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht
  • Tätigkeit als Zeugenbeistand (auch bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen)
  • Compliance
  • Erstellung von Gutachten
  • Schulungen und Seminare